AGBs

Prosecurus Aktenvernichtung ist nach EU-DSGVO und DIN 66399 zertifizierte Aktenvernichtung und Akteneinlagerung Dienstleistung. Wir vernichten Ihre Akten sicher und preiswert zu höchste Schutzklasse 3

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma Prosecurus

 

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Prosecurus – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

  1. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

  1. Zustandekommen des Vertrages
    1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) 2 Wochen gebunden, sofern dies nicht anders im Angebot vereinbart wurde.
    2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Angbeot/Auftragsbestätigung) beschrieben.

  1. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet,

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

  1. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
    1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
    1. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine permanente Erreichbarkeit der Datenbank kann aufgrund von technischen Gegebenheiten (z.B. Wartungsarbeiten) nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden.
    2. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung (Digitalisierung, Speicherung in Datenbank, Online- Bereitstellung Datenbank, Lagerung, Archivierung und Vernichtung von Akten und Dokumenten) erforderliche Hard- und Software und das nötige Personal, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
    3. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
    4. Die Online-Bereitstellung (Download-Link) steht dem Kunden standardmäßig 14 Tage zum Herunterladen der Kundenakten zur Verfügung. Auf Nachfrage kann dieser Zeitraum auch verlängert werden.

  1. Urheberrecht

Die Online-Datenbank Prosecurus sowie deren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Datenbank nur zum privaten und betriebs- oder amtsinternen Gebrauch zu nutzen.

Alle weitergehenden Nutzungshandlungen werden ausgeschlossen. Insbesondere jede Verwertung oder Vervielfältigung in Teilen oder als Ganzes bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Prosecurus. Prosecurus ist berechtigt, vom Auftraggeber autorisierte/bevollmächtigte Nutzer von der Nutzung

 

 

der Datenbank auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass diese missbräuchlich genutzt wird. Eine Minderung des vertraglichen Vergütungsanspruchs wird für diesen Fall ausgeschlossen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis für Digitalisierung, Speicherung und Online-Bereitstellung nach Abschluss der Auftragsarbeiten fällig. Sofern eine Anzahlung (teilweise bzw. komplett) im Angebot definiert wurde, wird diese bereits bei Vertragsabschluss fällig.

Für Lagerung gemäß individueller Vereinbarung in jährlichen bzw. zweijährlichen Raten im Voraus fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

    1. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze (Anzahl Akten und Dokumente) beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Sobald während des Scan-Auftrags die geschätzte Menge von der tatsächlichen Menge um mehr als 20% abweichen sollte (bezogen auf den Nettopreis) ist der Auftraggeber darüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
    2. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
    3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

  1. Haftung
    1. Die Haftung des Dienstleisters beginnt nach Empfang der Akten/ Dokumente. Der Dienstleister prüft Akten/ Dokumente nicht auf Schäden (Schimmel, Vergilbung, Flecken, Risse, Vollständigkeit etc.) und Lesbarkeit (Vorlagequalität, Verzerrungen, Buchstabengröße etc.). Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Folgeschäden mangelhafter und beschädigter Akten/ Dokumente, insbesondere für Lücken in der Digitalisierung und Lesbarkeit gespeicherter Akten/ Dokumente.

In Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit

haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren materiellen Schaden (Materialwert

 

Akten/ Dokumente) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

 

    1. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  1. Datenschutz

Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Nutzers erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden ausschließlich zur Erbringung der auf der Webseite

"www. Prosecurus.de" angebotenen Leistungen erhoben. Die Daten werden auf den IT-Systemen von Prosecurus gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Einwilligung in die Datennutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an email@prosecurus.de widerrufen werden. Daraufhin werden sämtliche Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie nicht zur Abwicklung eines Vertragsverhältnisses benötigt werden. Prosecurus wird dem Nutzer auf Verlangen jederzeit über seine gespeicherten Daten vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

  1. Wichtige Informationen zur Digitalisierung

Bitte beachten Sie, dass wir während der Digitalisierung Heftklammern, Büroklammern o.ä. entfernen.

Ausgenommen sind notarielle Urkunden und Ausfertigungen, sowie Ausfertigungen von gerichtlichen Urteilen oder Beschlüssen (Titel).